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PPWR seit dem 12. August 2026

Was sich ändert, wenn Sie Pakete ins Ausland versenden

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) gilt seit dem 12. August 2026 in allen EU-Ländern. Wer verpackte Produkte direkt an Kunden in einem anderen EU-Land liefert, ist dort selbst „Hersteller“ der Verpackung. Das bedeutet: registrieren, Kilos melden, Beitrag zahlen und in den meisten Fällen einen Bevollmächtigten benennen. Jedes Land regelt es anders. Unten die Regeln, wie sie am 7. November 2026 gelten.

Zuletzt geprüft am 7. November 2026 anhand der Quellen pro Land.

Deutschland: LUCID, duales System und Bevollmächtigter

Deutschland hat das Verpackungsgesetz am 12. August 2026 durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzt. Versandverpackungen, die bei einem deutschen Verbraucher landen, fallen immer darunter: Kartons, Versandtaschen, Klebeband, Etiketten und Füllmaterial. Es gibt keine Bagatellgrenze und keine Ausnahme für kleine Mengen.

WerJeder Onlineshop, der aus dem Ausland direkt an Endabnehmer in Deutschland liefert, ist für die Versandverpackung „Hersteller“.
RegistrierenVor der ersten Lieferung im Register LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Kostenlos, online, Sie erhalten eine Registrierungsnummer (DE + 13 Ziffern). Das müssen Sie selbst tun; niemand darf das für Sie übernehmen.
Melden und zahlenSie schließen einen Vertrag mit einem dualen System (zum Beispiel Interzero/Lizenzero, Der Grüne Punkt, Landbell oder Reclay), melden dort Ihre Kilos pro Material und zahlen die Lizenz. Dieselben Kilos melden Sie in LUCID, in Kilogramm mit drei Nachkommastellen.
BevollmächtigterOhne Niederlassung in Deutschland müssen Sie seit dem 12. August 2026 einen Bevollmächtigten benennen (PPWR Art. 45, § 5 VerpackDG). Deutschsprachiger Vertrag, Bestätigung in LUCID. Er gibt danach die Meldungen für Sie ab; die Registrierung bleibt bei Ihnen.
FristenJahresabschlussmeldung für das Vorjahr bis zum 1. Juni (duale Systeme verlangen oft den 15. Mai). Planmengenmeldung für das Folgejahr vor dem 31. Dezember. Über 80.000 kg Glas, 50.000 kg Papier/Karton oder 30.000 kg sonstige Materialien: eine geprüfte Vollständigkeitserklärung bis zum 15. Mai.
PortalLUCID hat keine API, aber einen XML-Upload, den Sie selbst bestätigen. Packquota erstellt diese XML-Datei für Sie.
Quelle: Zentrale Stelle Verpackungsregister · Quelle: VerpackDG

Belgien: Fost Plus, Valipac und der Bevollmächtigte

In Belgien geht Haushaltsverpackung an Fost Plus und gewerbliche Verpackung an Valipac. Versandkartons an Verbraucher gelten als Haushaltsverpackung; Versandkartons an Unternehmen als gewerblich. Die Aufsicht liegt bei EPRiBEL, der früheren Interregionalen Verpackungskommission.

WerJeder Onlineshop, der online an belgische Verbraucher verkauft, auch aus dem Ausland. Die alte Schwelle von 300 kg pro Jahr ist laut Fost Plus zum 12. August 2026 entfallen; unter 10 Tonnen gilt eine vereinfachte Meldung.
MeldungJährlich vor dem 28. Februar für das Vorjahr, über das Portal MyFost. Verspätung kostet 1 % Ihres Beitrags pro Monat. Selbst korrigieren können Sie bis zum 30. Juni.
BeitragPro Materialkategorie, von 0,0399 € pro kg für dickes Aluminium bis 4,419 € pro kg für nicht recycelbare Verpackung (Tarife 2027). Mindestbeitrag 100 € pro Jahr.
BevollmächtigterOhne belgische Niederlassung benennen Sie einen Bevollmächtigten in Belgien, der Meldung und Zahlung übernimmt. Verkaufen Sie ausschließlich über eine Plattform, die den Beitrag für Sie abführt? Dann nicht. EPRiBEL verhängt gegen Kleinstunternehmen vorerst keine Sanktionen, solange die EU-Regeln für kleine Unternehmen unklar sind.
PortalMyFost hat einen Excel-Import mit einer Zeile pro Materiallinie. Packquota liefert die Datei in diesem Format.
Quelle: Fost Plus · Quelle: EPRiBEL

Niederlande: Verpact und die Schwelle von 50.000 kg

In den Niederlanden zahlen Sie den Abfallbewirtschaftungsbeitrag an Verpact (früher Afvalfonds Verpakkingen), wenn Sie mehr als 50.000 kg Verpackung pro Jahr auf den niederländischen Markt bringen. Einweg-Kunststoffverpackungen und Pfandverpackungen zählen immer, ab dem ersten Stück.

WerÜber 50.000 kg pro Jahr, alle Materialien zusammen, melden Sie sich bei Verpact an. Verpact hat im August 2026 bestätigt, dass EU-Onlineshops unter dieser Grenze sich nicht registrieren müssen und auch keinen Bevollmächtigten in den Niederlanden brauchen.
MeldungJährlich vor dem 1. April für das Vorjahr, pro Verpackungsart und Materialart, im Portal PackTool (wird VerpactPortal). Sie zahlen pro Quartal eine Vorauszahlung auf Basis Ihrer Schätzung.
BeitragPro kg, von 0,015 € für Holz bis 1,32 € für flexiblen Kunststoff (2026). Die ersten 50.000 kg sind beitragsfrei, verteilt nach Gewichtsanteil.
Unter der SchwelleDann zahlen Sie nichts, müssen aber mit einer Verpackungsbuchführung nachweisen können, dass Sie darunter liegen. Aufbewahrungsfrist sieben Jahre.
PortalKein Import und keine API. Packquota liefert die Meldematrix als Excel, damit Sie die Zahlen eins zu eins übernehmen.
Quelle: Verpact · Quelle: Besluit beheer verpakkingen 2014

Was Packquota dabei tut

Packquota berechnet aus Ihren Bestellungen und Sendungen die Kilos pro Land, pro Material und pro Meldekategorie, überwacht Schwellen und Fristen und liefert pro Stelle eine Datei plus Checkliste: die Verpact-Matrix, den MyFost-Import und die LUCID-XML. Einreichen tun Sie selbst oder Ihr Bevollmächtigter. So ist es in allen drei Ländern geregelt, und daran halten wir uns.

Diese Seite gibt einen ersten Überblick und ist keine Rechtsberatung. Die Regeln ändern sich: Die EU entscheidet voraussichtlich Ende 2026 über eine Lockerung der Bevollmächtigtenpflicht für kleine EU-Unternehmen. Wir aktualisieren diese Seite, sobald das feststeht.

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